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Bebauungspläne


Bauleitplanverfahren (in Aufstellung)

0. Bauantrag wird digital

Ab 1. Dezember 2023 können Planerinnen und Planer, die für Bauwillige Pläne ausfertigen, beim Landratsamt Eichstätt Bauanträge auch digital einreichen. Damit erweitert das Landratsamt Eichstätt sein Angebot der digitalen Verwaltungsleistungen.

Umfangreiche Informationen zum Digitalen Bauantrag, sowie eine Übersicht zu den Zuständigkeitsänderungen zwischen der unteren Bauaufsichtsbehörde und den Gemeinden sind auch unter www.digitalerbauantrag.bayern.de veröffentlicht.


Weitere Informationen

Richtlinien der Gemeinde Hepberg zur Vergabe der gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet „Nord IV“ im „freien Modell“

Bewerbung unter: https://www.baupilot.com/hepberg

 

Bebauungspläne unter Nr. 18 Nord IV


Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Bebauungspläne


Nr. 00 Übersicht Geltungsbereich

 







Nr. 07 Einfacher Bebauungsplan Innenbereich

 








Nr. 14 Feuerwehrgerätehaus